14.03.2024

Ausschreibung

Zuschüsse zu an der UR durchgeführten Projekten im Bereich Erinnerungskultur

Das Zentrum Erinnerungskultur (ZE) ist eine Zentrale Einrichtung der Universität Regensburg in enger Kooperation mit der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg. Das ZE beschäftigt sich mit Erinnerungspraktiken, Erinnerungsdiskursen und Geschichtspolitiken in Gegenwart und Vergangenheit. Dabei werden Theorie und Praxis, wissenschaftliche und gesellschaftliche Auseinandersetzung, forschende Durchdringung und vermittelnde Formate miteinander verschränkt. Das ZE realisiert Projekte, Tagungen und weitere Veranstaltungsformate für eine breite Öffentlichkeit. Zudem unterstützt es die interdisziplinäre Forschung und Vernetzung zu erinnerungskulturellen Themen an der UR.

Für das Kalenderjahr 2024 schreibt das Zentrum Erinnerungskultur drei Förderbeträge von jeweils bis zu 2.000 Euro für Projekte zu Themen der Erinnerungskultur aus, die an der UR durchgeführt werden. Wir freuen uns über Vorschläge aus allen Fakultäten, bewerbungsberechtigt sind alle Angehörigen der UR. Es kann sich um Forschungs- oder Lehrprojekte sowie Publikationen oder andere mediale Darstellungsformen handeln. Generell handelt es sich bei den Förderbeträgen um Zuschüsse zu den Gesamtprojektkosten, es wird keine Vollfinanzierung angeboten.

Um sich für einen Förderbeitrag zu bewerben, reichen Sie bitte folgende Unterlagen bis 14.04.2024 an zentrum-erinnerungskultur@ur.de ein:

  • Skizze (max. 2 Seiten) zum geplanten Projekt
  • Finanzierungs- und Zeitplan
  • Liste der Beteiligten
  • Kurzer akademischer Lebenslauf der Mitwirkenden

Die Auswahl trifft das Direktorium des ZE. Kriterien sind die Durchführbarkeit in einem konkret genannten Zeitrahmen, thematische Anschlussfähigkeit an das Themenspektrum des ZE und die Offenheit für eine möglichst breite Zielgruppe. Außerdem soll das Projekt zu einer intensivierten Auseinandersetzung mit Erinnerungskultur und ihrer interdisziplinären Erforschung beitragen.

Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung eines Zuschusses. Es können nur noch nicht getätigte Ausgaben übernommen werden (keine rückwirkende Erstattung möglich). Bewirtungskosten können nicht übernommen werden. Die Zuschussempfänger*innen verpflichten sich, an geeigneter Stelle auf die Förderung durch das ZE hinzuweisen und einen Projektbericht zu verfassen, der für die Veröffentlichung auf der Website des ZE geeignet ist.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Geschäftsführerin des ZE, Dr. Bianca Hoenig (bianca.hoenig@ur.de, 0941 943-7689), oder an Felix Bruckner M.A. (felix.bruckner@ur.de, 0941 943-7645). Weitere Infos zum ZE unter www.zentrum-erinnerungskultur.de. Wir freuen uns über Ihr Interesse!