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Die Verabschiedung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (2003) ist mit zwei grundlegenden Veränderungen im Umgang mit Kulturerbe verbunden. Zum einen stehen – anders als noch in der Welterbekonvention von 1972 – nicht mehr die materiellen Hinterlassenschaften im Fokus, sondern das gegenwärtige Handeln von Kulturerbegemeinschaften, die ihr Wissen und Können an kommende Generationen weitergeben. Zum anderen geht es nicht mehr um die Einmaligkeit von Welterbestätten, sondern um die wiederholte Ausübung kultureller Praktiken, die immer wieder neu ausgehandelt werden und sich im Laufe der Zeit verändern.

© Helmut Groschwitz


Der Vortrag zeigt die Bedeutung dieser Erweiterung des Kulturerbebegriffs auf, thematisiert die Veränderungen der damit verbundenen Umsetzungsverfahren und verdeutlicht anhand von Beispielen aus Bayern und darüber hinaus, welche Konsequenzen sich hierbei für die Kulturerbegemeinschaften ergeben – etwa für ihr Selbstverständnis, ihre Werte und ihre Wissensbestände. Dabei wird auch nach einem angemessenen Umgang mit umstrittenem Erbe („Contested Heritage“) gefragt, also mit Traditionen und Praktiken, die innerhalb der Gesellschaft unterschiedlich bewertet und kontrovers diskutiert werden.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Volkshochschule der Stadt Regensburg und dem Historischen Verein für Oberpfalz und Regensburg statt.

Am 06.11.2025 lädt das Zentrum Erinnerungskultur zu einem Werkstattgespräch ein, das die Landshuter Hochzeit als konkretes Beispiel für Immaterielles Kulturerbe beleuchtet.
Das Forschungsprojekt „Die Landshuter Hochzeit (1920–1960)“ untersucht, wie sich das traditionsreiche Festspiel im Laufe des 20. Jahrhunderts verändert hat.