20.11.2025

Immaterielles Kulturerbe im Fokus

Das Thema des immateriellen Kulturerbes stand im Mittelpunkt zweier Veranstaltungen des Zentrums Erinnerungskultur im Herbst 2025. Während im Rahmen eines Vortrags in der Reihe „Debatten und Positionen zur Erinnerungskultur“ das Konzept erläutert und die Arbeit der Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern vorgestellt wurde, widmete sich ein Werkstattgespräch dem am Zentrum angesiedelten Forschungsprojekt zur Landshuter Hochzeit im 20. Jahrhundert, die seit 2018 als immaterielles Kulturerbe anerkannt ist.

Debatten und Positionen: Immaterielles Kulturerbe in Bayern

Am 30. Oktober 2025 waren Prof. Dr. Daniel Drascek, Inhaber des Lehrstuhls für Vergleichende Kulturwissenschaft an der Universität Regensburg und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Zentrums Erinnerungskultur, sowie Dr. Helmut Groschwitz, Leiter der Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern an der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, im Großen Runtingersaal zu Gast. Die Veranstaltung fand in Kooperation mit der Volkshochschule der Stadt Regensburg und dem Historischen Verein für Oberpfalz und Regensburg statt.

Daniel Drascek erklärte zu Beginn, dass viele Menschen beim Begriff „Erbe“ zunächst an große Welterbestätten denken, etwa an die ägyptischen Pyramiden oder europäische Kathedralen wie den Kölner Dom. Die Welterbekonvention von 1972 sei zwar ein Erfolgsmodell, aber stark von westlichen Vorstellungen materieller Hochkultur und monumentaler Spitzenleistungen geprägt. Dadurch rückten sowohl die Alltagskultur als auch jene Traditionen aus dem Blick, deren Erbe vor allem in gelebten Bräuchen, Ritualen und Handwerkstechniken besteht.

Wie wenig bekannt immaterielles Kulturerbe oft ist, zeigt sich auch in Regensburg. Während die Welterbetitel für Altstadt und Donaulimes vielfach präsent sind, werden Ausdrucksformen wie die Regensburger Domspatzen oder die Regensburger Dombauhütte weit weniger wahrgenommen, obwohl gerade sie für lebendige kulturelle Weitergabe stehen.

Daniel Drascek führte weiter aus, dass mit dem UNESCO-Übereinkommen von 2003, dem Deutschland 2013 beitrat, ein grundlegender Perspektivwechsel eingeleitet worden sei. Im Mittelpunkt stehe seitdem nicht mehr die Bewahrung von Substanz, sondern der Erhalt von Wissen, Können und gemeinsam gelebten Praktiken. Helmut Groschwitz betonte ergänzend, dass immaterielles Kulturerbe kein feststehendes Gut sei, sondern ein Prozess, der Wandel voraussetze und auf aktiver Weitergabe beruhe. Zu den Formen immateriellen Kulturerbes gehören mündlich überlieferte Traditionen, darstellende Künste, Rituale, Feste, traditionelle Handwerkstechniken und Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation.

Helmut Groschwitz erläuterte anschließend das Verfahren der Anerkennung. Neben der UNESCO-Ebene gibt es ein bundesweites Verzeichnis und in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis. Bewerbungen werden auf Länderebene eingereicht und durch Expertengremien geprüft.  Anhand mehrerer Beispiele verdeutlichten die Referenten unterschiedliche Facetten des Konzepts. Am Beispiel des Further Drachenstichs, der für sich beansprucht eines der ältesten Volksschauspiele Deutschlands zu sein, wurde die Spannung zwischen Tradition und Wandel aufgezeigt.

Seit Jahrhunderten wurde er immer wieder neu interpretiert und an gesellschaftliche Umbrüche angepasst. Gerade diese Wandlungsfähigkeit gilt als Ausdruck kultureller Kontinuität. Dabei ist es für den Bewerbungsprozess auch zentral, dass – wie im Fall des Further Drachens –,  die politische Instrumentalisierung v.a. in der Zeit des Nationalsozialismus dokumentiert und aufgearbeitet wurde.

Ein anderes Beispiel zeigte, wie herausfordernd es ist, eine weitere Forderung der UNESCO einzuhalten: die Einbeziehung aller Trägergruppen im Bewerbungsprozess. Beim „Zwiefachen“, einem Tanz im Wechsel zwischen Dreher- und Walzertakt, gelang dies durch eine aufwändige Befragung von Musiker:innen, Tänzer:innen und Sänger:innen, in der nach der Bedeutung des „Zwiefachen“ für die Beteiligten gefragt wurde. Dass das immaterielle Kulturerbe international gedacht werden muss, zeigte das Beispiel der Dombauhütten. Diese verweisen darauf, dass Meisterwerke wie der Regensburger Dom auf die transnationale Mobilität von Baumeistern angewiesen waren. 2020 reichten Deutschland, Österreich, Frankreich, Norwegen und die Schweiz gemeinsam eine erfolgreiche multinationale Bewerbung ein. Zugleich lässt sich an diesem Beispiel die Verschränkung von immateriellem Kulturerbe, dem zur Pflege der Bauwerke notwendigen handwerklichen Können, mit dem materiellen Erbe erläutern.

Als weiteres Beispiel stellte Helmut Groschwitz den „Chinesenfasching“ in Dietfurt an der Altmühl vor, zu dem er selbst Feldforschung betrieben hat. Das Fest gehe auf eine Spotterzählung aus dem 19. Jahrhundert zurück und sei tief in der lokalen Identität verankert. In den vergangenen Jahren wurde das Faschingstreiben wegen kultureller Aneignung kritisiert. Somit liegt hier ein Beispiel für ein sogenanntes „umstrittenes Erbe“ („contested heritage“) vor. Helmut Groschwitz betonte, dass sich die Dietfurter seit Langem mit solchen Fragen beschäftigen, sich intensiv mit der chinesischen Kultur auseinandersetzen und regelmäßig Delegationen und Gäste aus China empfangen. Gerade solche Aushandlungsprozesse seien charakteristisch für immaterielles Kulturerbe.

Zum Abschluss verwiesen die Referenten auf gegenwärtige Herausforderungen. Immaterielles Kulturerbe sei in Deutschland weiterhin stark ländlich und folkloristisch geprägt, während urbane, migrantische und popkulturelle Ausdrucksformen kaum berücksichtigt würden. Für Diskussionen sorgte etwa die Aufnahme der Berliner Technokultur in das Bundesverzeichnis 2025. Solche Entwicklungen, so Helmut Groschwitz, machten deutlich, dass immaterielles Kulturerbe immer auch kulturpolitische Fragen berührt und es wichtig sei, diesen kulturellen Ausdrucksformen die Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe zu erleichtern.

Werkstattgespräch: Die Landshuter Hochzeit im 20. Jahrhundert

Am 6. November 2025 gab Franziska Strobel, M.A., im Oberseminar „Themen und Probleme moderner Landesgeschichte“ Einblicke in das gemeinsam mit Prof. Dr. Bernhard Löffler bearbeitete Forschungsprojekt „Die Landshuter Hochzeit (1920–1960)“. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Entwicklung des Vereins „Die Förderer“, der das Festspiel organisiert, sowie seine Rolle im städtischen Kontext. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Aufarbeitung der Veränderungen und politischen Instrumentalisierung während der NS-Zeit.

Das Projekt versteht die Landshuter Hochzeit als Spiegelbild der komplexen gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Entwicklungen dieser Jahrzehnte. Der gewählte Untersuchungszeitraum ermöglicht es, zentrale politische Zäsuren – von der Weimarer Republik über den Nationalsozialismus bis in die Nachkriegszeit – in ihrer Wirkung auf das Festspiel und den Verein nachzuvollziehen. Die Landshuter Hochzeit geht auf das Hochzeitsfest Herzog Georgs des Reichen mit Hedwig von Polen im Jahr 1475 zurück und wird seit 1903 regelmäßig aufgeführt. Heute gilt das alle vier Jahre stattfindende historische Festspiel als eines der größten historischen Aufführungen in Bayern.

Franziska Strobel stellte mehrere Untersuchungsergebnisse vor. Sie konnte zeigen, dass das Drehbuch des Festspiels nicht nur in der NS-Zeit zur Verherrlichung nationaler und völkischer Werte genutzt wurde. Vielmehr bestanden Muster wie die stereotype Darstellung des „Ostens“, antisemitische Untertöne und die Ausblendung gesellschaftlicher Vielfalt nach 1945 bis Ende der 1950er fort, auch wenn die Inszenierung neu kontextualisiert wurde.

Besonders eindrucksvoll waren Franziska Strobels Ausführungen zum Einfluss des Festzugs auf das Stadtbild und den Denkmalschutz. Bereits im Nationalsozialismus wurde Landshut im Zuge der sogenannten „Entjudung“ gezielt „regotisiert“, um ein homogenisiertes Bild einer vermeintlich mittelalterlichen Stadt zu erzeugen. Diese Entwicklung setzte sich nach 1945 fort. In der Vereinssatzung der Förderer von 1960 wurde der Erhalt des historischen Stadtbilds ausdrücklich festgeschrieben, da der Festzug auf eine passende bauliche Kulisse angewiesen sei. Damit wurde der Denkmalschutz zu einem wichtigen Bindeglied zwischen materiellem und immateriellem Erbe.

Fazit

Gemeinsam zeigten die beiden Veranstaltungen, dass immaterielles Kulturerbe nicht allein durch formale Verfahren definiert wird, sondern vor allem durch seine gelebte Praxis. Das Beispiel der Landshuter Hochzeit erfüllt dabei auch ein Desiderat, das Daniel Drascek und Helmut Groschwitz formulierten: die verstärkte archivalische Quellenforschung, um ein profunderes Bild der Entwicklungsgeschichte des immateriellen Kulturerbes zu bekommen – gerade auch mit Blick auf historische Brüche und politische Instrumentalisierung. Als weiteres Desiderat nannten sie die empirische Erforschung der gegenwärtigen Ausdrucksformen des immateriellen Kulturerbes. Für die Landshuter Hochzeit besteht die nächste Gelegenheit dazu im Sommer 2027, wenn die 15. Aufführung des historischen Festspiels ansteht.

Weitere Informationen

Bildernachweis:
Beispiele immaterielles Kulturerbe © Helmut Groschwitz
Veranstaltungsfotografien © Anna-Elena Schüler