Am 31. Januar 2024 luden das Zentrum Erinnerungskultur und die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg im Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg zu einer Podiumsdiskussion ein, bei der es um Überlebende der NS-Verfolgungspolitik als Zeug*innen in NS-Prozessen an deutschen Gerichten ging. Die Veranstaltung war Teil des Rahmenprogramms der von der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg und dem Jüdischen Museum Hohenems kuratierten Wanderausstellung „Ende der Zeitzeugenschaft?“, die noch bis zum 31. Juli 2024 in der Universitätsbibliothek Regensburg zu sehen ist.
Im mit rund 70 Zuhörenden gut gefüllten Bibliothekssaal des Verwaltungsgerichts diskutierten Dr. Katharina Stengel, Historikerin am Fritz Bauer Institut in Frankfurt am Main, und Thomas Walther, ehemaliger Richter, Staatsanwalt und Ermittler der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Moderiert wurde die Veranstaltung von Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Professor für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Zentrums Erinnerungskultur.
In seiner Begrüßung wies Prof. Dr. Bernhard Löffler, Direktor des Zentrums Erinnerungskultur, darauf hin, dass Zeugenschaft für nationalsozialistische Massenverbrechen von Anfang an auch mit einer juristischen Dimension verbunden gewesen sei. Die Diskussion drehte sich dann zunächst um die verschiedenen Etappen der gesellschaftlichen und juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen bzw. um die zweifelhafte Rolle der bundesdeutschen Justiz in diesem Kontext. Katharina Stengel erläuterte dabei, dass es nach den Prozessen der unmittelbaren Nachkriegszeit ab den 1950er Jahren zu zahlreichen Verfahrenseinstellungen gekommen sei, sodass von einer Justizverweigerung gesprochen werden könne. Dabei betonte sie, dass in dieser Phase, in der es wenig historische Forschung und Dokumentationsarbeit über die Massenverbrechen in den Ostgebieten gegeben habe, die Gerichte die einzigen Ansprechpartner für die Überlebenden gewesen seien und die Autorität gehabt hätten, die Schilderungen der Überlebenden für wahr zu erklären und so auch zur gesellschaftlichen Aufarbeitung der NS-Verbrechen beizutragen.
Anschließend ging Thomas Walther auf die Problematik des deutschen Strafrechts ein. Zwar könne man den Auschwitz-Prozessen der 1960er Jahre eine wichtige gesellschaftliche Aufklärungsfunktion attestieren, da viel über die Tatzusammenhänge ans Licht gekommen sei. Allerdings sei in diesen Prozessen die problematische Forderung der Justiz nach dem Nachweis eines Vorsatzes für einzelne Taten zementiert worden, was laut Walther zu einer „Atomisierung“ des Gesamtverbrechens geführt habe. Erst mit dem Prozess gegen John Demjanjuk, an dessen Verurteilung Thomas Walther 2011 maßgeblich beteiligt war, sei es es zu einem juristischen Paradigmenwechsel gekommen, wonach die Mitarbeit an einem Ort wie Auschwitz an sich als Tat zu bewerten sei.
Am Ende der Podiumsdiskussion standen noch einmal die Perspektive der „Opferzeug*innen“ und ihre Erfahrungen vor den Gerichten der Bundesrepublik im Mittelpunkt. Katharina Stengel zeigte auf, dass für die Überlebenden die Gerichtssäle oft die einzigen Orte gewesen seien, an denen sie öffentlich über ihre Erfahrungen hätten berichten können. Sie wies auf die große Belastung der Opferzeug*innen hin, die von der Justiz kaum Unterstützung erhalten hätten. Vielmehr sei es zu einer Täter-Opfer-Umkehr gekommen, wenn Opferzeug*innen glaubhaft versichern hätten müssen, einen bestimmten Angeklagten an einem bestimmten Tag bei einer konkreten Tat gesehen zu haben, und ihre Aussagen dabei immer wieder in Zweifel gezogen worden seien. Stengel gab zu bedenken, dass zu diesem Zeitpunkt niemand außer den Überlebenden gewusst habe, was in Vernichtungslagern wie Auschwitz wirklich geschehen war.
Zum Schluss warf Thorsten Kingreen die Frage auf, was das Sterben der letzten Zeitzeug*innen für die Diskutant*innen bzw. ihre Arbeit bedeute. Stengel betonte, dass die Überlebenden vor allem in ihrer Funktion als moralische Instanz fehlen würden, die in gesellschaftlichen Debatten Einspruch erheben könnten. Walther verwies darauf, dass die Kraft und Energie der Zeitzeug*innen nicht eins zu eins durch technische Mittel konserviert werden könne. Deshalb sei es Aufgabe der Gesellschaft, nach kreativen Wegen zu suchen, um die Erinnerung an diese Menschen wach zu halten.
Presseecho zur Podiumsdiskussion:
Die Ausstellung „Ende der Zeitzeugenschaft?“ hinterfragt die „Gemachtheit“ der Interviews mit Zeitzeug*innen und ihre gesellschaftliche Rolle seit 1945. Sie gibt Einblicke in die Videosammlung der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, in Interviews, die bislang nie gezeigt wurden. Hinweis: Die Ausstellung wird bis zum 24.08. verlängert!